Waldbrandverordnung 2020
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der Wälder und Wiesen herrscht derzeit eine erhöhte Brandgefahr. Aus diesem Anlass ist von der Bezirkshauptmannschaft Baden die Waldbrandverordnung 2020 in Kraft getreten. In den Wäldern sowie in Waldnähe ist jegliches Feuerentzünden, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.